Das Devisentermingeschäft
Das Devisentermingeschäft bezieht sich auf Devisentransaktionen, die vom Käufer und Verkäufer zum vereinbarten Wechselkurs und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft (ein bestimmtes Datum nach dem Abschlussdatum) ausgeführt werden.
Zielkunden
Es eignet sich für Geeignete Gegenparteien und Professionelle Kunden, die in Zukunft unterschiedliche Währungen kaufen und verkaufen möchten. In manchen Fällen müssen Kunden ein entsprechendes Währungskonto bei der Bank eröffnen.
Produktvorteile
Der Kunde kann am Tag des Geschäftsabschlusses ein Wechselkursniveau für ein zukünftiges Wertstellungsdatum fixieren und sich so gegen sein Wechselkursrisiko absichern. Ein Devisentermingeschäft kann somit Planbarkeit über Cashflows schaffen und Zahlungsströme absichern.
Produktmerkmale
Der Kunde fragt bei der Bank an, eine Währung auf Termin zu kaufen und simultan eine andere auf Termin zu verkaufen. Die Absolutbeträge in der jeweiligen Währung, welche gekauft bzw. verkauft werden, bestimmt der vereinbarte Terminwechselkurs.
Transaktionswährungen
EUR, USD, CNH/CNY, JPY, GBP, AUD, CAD, HKD, CHF, DKK, NOK, SEK, SGD, HUF, PLN usw.
Laufzeiten
Die maximale Laufzeit eines Devisenswaps beträgt 3 Jahre. Längere Laufzeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Handelsablauf
Der Kunde leitet die Anfrage über die von beiden Parteien vereinbarte Methode ein. Nach Abschluss der Transaktion stellt die Bank eine Transaktionsbestätigung aus und die Zahlung erfolgt zum unmittelbaren zukünftigen Wertstellungsdatum. Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde vor dem ursprünglichen Wertstellungsdatum die Bank bitten, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder die Fälligkeit des Devisentermingeschäfts zu verlängern.
Risikowarnung
Es kann der Fall sein, dass der Kassakurs am Wertstellungstag vorteilhafter ist, als der ursprünglich vertraglich vereinbarte Terminwechselkurs. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall dennoch zum ursprünglich vereinbarten Terminwechselkurs. Weiterhin besteht ein Gegenparteiausfallrisiko, dass die Gegenpartei am Wertstellungstag nicht in der Lage sein wird, die von ihr vertraglich geforderten Zahlungen zu leisten.
Das vorliegende Geschäft kann nicht ohne weiteres aufgelöst werden. Deshalb lässt sich schwer abschätzen, wie viel der Kunde zurückerhalten würde oder zahlen müsste, wenn er das Geschäft wie oben beschrieben vor Vertragsende beendet, oder die Fälligkeit verlängern möchte.