Projektfinanzierung
Der Begriff Projektfinanzierung bezieht sich darauf, dass der Initiator eines Projekts (in der Regel der Gesellschafter) eine Projektgesellschaft für die operationelle Abwicklung gründet, um anschließend mit eben jener in der Rolle als Darlehensnehmer Darlehen aufzunehmen. Gleichzeitig werden Cashflow und alle Einnahmen der Projektgesellschaft als Rückzahlungsquelle genommen und das Vermögen der Projektgesellschaft als Sicherheit für die entsprechenden Darlehen. Diese Finanzierungsmethode wird in der Regel für große Infrastrukturprojekte wie Stromerzeugungsanlagen, Autobahnen höchster Güteklasse, Brücken, Tunnel, Eisenbahnen, Flughäfen, städtische Wasserversorgungs- und Kläranlagen sowie andere Bauprojekte mit großem Investitionsumfang und langfristig als stabil zu erwartetendem Einkommen angewendet. Nach dem Rückgriffsrecht kann die Projektfinanzierung in Projektfinanzierung ohne Rückgriff und Projektfinanzierung mit Rückgriff unterteilt werden.
Produktfunktionen:
Die Realisierung von keinem oder begrenztem Rückgriff auf die Finanzierung: Normalerweise garantiert der Projektsponsor bei der Konzeption von Projektfinanzierungsprodukten nicht die Rückzahlung des Darlehens mit seinem eigenen Vermögen, es sei denn, dass er eine bestimmte Menge Eigenkapital in die Projektgesellschaft injiziert hat. Somit erreicht der Sponsor mehr Freiraum und Ressourcen, um in andere Projekte zu investieren.
Die Realisierung von außerbilanzieller Finanzierung: Wenn der Projektsponsor direkt von der Bank Kredite aufnimmt, erhöht dies die Schuldenquote und verschlechtert einige Finanzindikatoren, wodurch die zukünftigen Finanzierungskosten steigen. Im Gegensatz dazu wird eine Projektgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit gegründet und die Projektgesellschaft ist für die Finanzierung und den Bau des Projekts verantwortlich. Solange die Anteile des Projektträgers an der Projektgesellschaft einen bestimmten Anteil nicht überschreiten, wird die Finanzierung der Projektgesellschaft nicht in der konsolidierten Bilanz des Projektträgers berücksichtigt.