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Online Banking

Konsortialkredit

Produktbeschreibung

Ein Konsortialkredit, auch syndizierter Kredit genannt, bezeichnet die Gewährung eines einheitlichen Kredites durch mindestens zwei Kreditinstitute an einen Kreditnehmer.Typischerweise wird dieses Produkt von großen Konzernen bzw.für große Projekte genutzt.

Eigenschaften / Vorteile

Meistens große Kreditsummen und längere Laufzeiten

Einfache und schnelle Abwicklung aus Kundensicht

Flexibilität: Ein Konsortialkredit kann mit unterschiedlichen Laufzeiten, Kreditarten (z.B.Darlehen und revolvierende Kreditlinie) sowie Währungen (z.B.EUR, USD, GBP und RMB) gestalted werden

Möglichkeit für Kreditnehmer mehrere Kreditinstitute gleichzeitig für die Transaktion zu gewinnen

Kosten

In Absprache mit unserer Corporate Banking Abteilung

Zielgruppe

Alle gewerbstätigen Unternehmen, die nach großen und langfristigen Finanzierungsmitteln suchen

Voraussetzungen für den Antragssteller

Ein registriertes Unternehmen

Adäquate externe bzw.interne Ratings

Benötigte Unterlagen

Satzung und Handelsregisterauszug

Unterlagen des Antragsstellers, dessen Gesellschafter und Garantiegeber

Geprüfte Geschäftsberichte der letzten drei Jahren

Verträge bzgl.des zu finanzierenden Projektes, wenn es sich um Projektfinanzierung handelt

Sonstige Dokumente nach Anforderung der Bank of China Frankfurt Branch

Abwicklung

1.Kreditantrag bei der Corporate Banking Abteilung der Bank of China Frankfurt Branch

2.Gemeinsame Gestaltung der Finanzierungsstruktur und Vertragseinzelheiten des Konsortialkredites

3.Die Bank of China Frankfurt Branch als die arrangierende Bank beauftragen

4.Festlegung und Bestätigung der Kreditsumme

5.Organisatorische Plannung des Projektvorgehens und Festlegung der Auswahlkriterien für die zu partizipierenden Kreditinstitute

6.Einladung an die ausgewählten Kreditinstitute zur Teilnahme an dem Konsortialkredit

7.Bestätigung des Partizipationsbetrags der teilgenommenen Kreditinstitute

8.Abstimmung der Vertragseinzelheiten

9.Unterzeichnung des Kreditvertrags

10.Verwaltung der zahlstellenvertretenden Bank

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